Hauptnavigation

Aktuelles

Der Chef zahlt die Rente (mit) !

ChefEmpl


Betriebliche Altersversorgung (bAV)


bAV : Hochrentabel trotz Niedrigzinsen? Ja!!

Warum?
Weil ca. das doppelte von deiner Netto-Sparrate in die Versicherung eingezahlt wird und der Arbeitgeber zu einem Zuschuss von 15% verpflichtet ist. Das zusammen mit dem neuen Freibetrag für die Krankenversicherung in der Rentenphase macht die bAV zu dem renditestärksten Altervorsorgeinstrument. Da man dort "nur" 282,- Euro monatlich staatlich gefördert einzahlen darf, sollte jeder Arbeitnehmer zumindest einen guten Teil seiner Vorsorgemöglichkeiten dazu nutzen.

HalbHalb

Hier ein Beispiel:

Lohnabrmax
Hier arbeiten 161,- Euro für die Rente - der Eigenanteil ist jedoch nur 34,93 Euro. D.h. geschenkte 78%!!
(Das ist eine gar nicht so seltene Konstellation, wenn eine VWL mit im Spiel ist. Wie sieht das bei dir aus??)

Das Fazit gleich vorweg: die bAV lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer, die ca. bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen (2022: 7.050,- Euro/mtl.).

[Für Einkommen ab ca. 35.000,- EUR/Jahr lohnt sich auch eine Basisrente (sog. Rürup-Rente). Allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne Sozialversicherungsbeitragsersparnis, dafür mit erheblichen Steuervorteilen und hohen Einzahlungssummen. Infos dazu findest du auf >>Basis-Rente<<.]

Seit 2002 hat jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Er kann also von seinem Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Gehaltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden (bAV).

Schon 2016/2017 gab es aus der Feder der entsprechenden staatlichen Stellen folgende Aussagen:
"in Zukunft wird der [..] Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn [...] die staatliche Förderung genutzt [wird], um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen."

2018


Das bedeutet, dass gerade Menschen mit geringem oder mittleren Einkommen zum Aufbau ihrer Rente unbedingt die staatlichen Förderungen nutzen müssen - also bAV, Riester (und Rürup (=Basisrente) für Einkommen ab ca. 35 TEUR).

Hinweis: Staatliche Förderung bedeutet Rendite ohne erhöhtes Risiko (!).

Wie funktioniert das genau?

Dass die staatliche Rente nicht mehr reichen wird, ist hoffentlich mittlerweile jedem deutschen Bürger klar.

Was musst du monatlich zurücklegen? Kommt ganz darauf an, wieviel Rente du haben möchtest, wie groß deine persönliche Rentenlücke ist.

Wie du ja weißt: Je früher du Geld beseite legst, desto weniger Geld brauchst du bzw. desto mehr kommt dabei raus.

Ein Blick in einen Renditerechner zeigt dabei folgendes:

ZinssatzKapital*Rente*
3%58.018,22210,21
6%97.953,09354,90
9%171.543,04621,53

(Annahmen: 100 Euro monatliche Sparrate, Rentenzahlung 23 Jahre (bis Alter 90) )
*vor Steuern und Abgaben


Es kommt also auf jedes Prozent an - und auf eine möglichst lange Laufzeit, um von dem Zinseszinseffekt zu profitieren. Daher sind fondsgebundene Lösungen auf jeden Fall die richtigen Wege.

Was gibt es noch für Möglichkeiten der Renditesteigerung zusätzlich zum Kapitalmarkt? Zulagen und Förderungen. Und hier sind wir mitten in der bAV:

Der Staat fördert die betrieblichen Renten nämlich nicht unerheblich.

Und was dort an zusätzlicher Rendite herauskommt, können weder gute Fondsprodukte (mögen sie noch so eine günstige Kostenstruktur aufweisen...) noch sonstige seriöse Anlagen.

Also: der Nettoaufwand des Arbeitnehmers beträgt ca. 50% (evtl. noch weniger) der tatsächlich eingezahlten Prämie. Diese systemische Rendite, die durch die Konstruktion an sich bedingt ist, muss eine Alternative erst einmal erreichen. Außerdem muss du bedenken, dass die Förderungen alle ohne jegliches Risiko sind (!).
Auch die weiteren Sicherheiten wie eine - mittlerweile begrenzte - Beitragsgarantie oder einen recht hohen garantierten (!) Rentenfaktor, der für das GESAMTE Vertragsvermögen gilt oder dass für Sonderzahlungen ebenfalls diese Rentenfaktoren garantiert sind oder eine Besserstellungsoption, die garantiert, dass bei steigenden Rentenfaktoren diese Steigerung auch für deinen Vertrag gilt kannst du nur mit einem Versicherungsmantel erreichen - aber bitte mit dem richtigen !!

Die hohen Förderquoten kommen dadurch zustande, dass der Beitrag für die bAV vom BRUTTOgehalt bezahlt wird. In der Folge kommt es dann dadurch zu Steuer- und Sozialversicherungs-Einsparungen.

Hier noch eine Beispielrechnung:

EGUmw_ANSicht

Genau das sind die Gründe, warum die bAV äußerst attraktiv ist! Nimmt der Arbeitnehmer nun noch seinen Soli dazu (den er jetzt nicht mehr zahlt, der aber ansonsten eventuell für Konsum "draufgehen" würde...), vielleicht noch die vermögenswirksamen Leistungen (VWL), die vielleicht in einem Bausparvertrag vor sich hindümpeln, so lässt sich mit wenig "eigenem" Geld eine wirklich passable Rente erzielen!

Kleine Einschränkungen/Nachteile gibt es dabei natürlich bei solch einer Förderhöhe auch :

1. Es gilt eine nachgelagerte Besteuerung (wie in der staatlichen Rente, daher kein echter Nachteil, eher ein Vorteil), d.h. in der Ansparphase sparst du Steuern (Dein Steuersatz ist vielleicht 30 oder 40%?), als Rentner hast du meist deutlich reduzierte Steuersätze. Diese Differenz kannst du also auf dein Habenkonto verbuchen. Desweiteren profitieren Personen ab 64. Jahre noch bis 2040 von dem Altersentlastungsbetrag, der 2023 13,6% (max. 646 €) beträgt. Er sinkt bis 2040 jedes Jahr um 0,8% ab.
["Alternative": du zahlst aus versteuertem Netto (aktueller Steuersatz) in eine versicherungstechnische Rentenlösung, um dann zusätzlich bei einer Rentenzahlung noch den Ertragsanteil versteuern zu müssen...Clever geht anders.
Eine Übersicht der verschiedenen Alterseinkünfte bezüglich Steuern und Sozialabgaben findest du hier]

2. Man muss für die Kranken/Pflegeversicherung den vollen Beitrag abführen, sofern man gesetzlich versichert ist. Hierbei gelten jedoch Freibeträge, so sind z.B. 2023 Betriebsrenten bis 169,50 EUR/mtl. komplett sozialabgabenfrei. Hochrechnungen gehen dabei bei gleichbleibender Steigerung von ca. 315,- Euro für Betriebsrenten im Jahre 2041 aus, so dass es auch hier keinen Grund gibt, sich diese Förderbeträge entgehen zu lassen - die ja zusammen mit deinen eigenen Beiträgen für deine spätere Rente arbeiten.
Ist die Rente höher als der Freibetrag, fallen Beiträge für die Krankenversicherung nur auf den darüber hinaus gehenden Teil an (das war vor dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz noch anders). Bei den Pflegeversicherungsbeiträgen wird allerdings die gesamte Betriebsrente verbeitragt. Das wären bei einer Betriebsrente von 300,- Euro 9,15 Euro (Versicherter mit Kind)

Da man aber in der Ansparphase ca. den doppelten Beitrag für sich hat arbeiten lassen, ist die bAV trotz dieser nachgelagerten Abgaben eine äußerst starke, wenn nicht die Alternative für die Rente. Es zählt wie immer der große Strich unter der Rechnung.

3. Durch das niedrigere Bruttogehalt sinkt natürlich auch der Anspruch an die gesetzliche Rente. Dies wird dann von dem Mehr an Betriebsrente mehr als wettgemacht. Was jedoch ebenfalls geringer wird sind die Ansprüche an Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld.

4. Die bAV kann auch nicht beliehen oder vorzeitig ausgezahlt werden. Wenn man so etwas machen will, muss man die Förderbeiträge (Sozialversicherungsbeiträge und Steuern) nachzahlen. Das wird dann teuer.

Stattdessen kann man die Versicherung aber stilllegen - und muss dann die Beiträge nicht mehr zahlen und kann dieser anders verwenden. Allerdings spart man dann natürlich nicht weiter mit Förderung für seine Rente. Daher: man hat mit einer geförderten Rente den psychologischen Vorteil, bis zur Rente nicht an sein Geld zu kommen - so kann man sich nicht mal wegen kurzfristiger Konsumgüter selber austricksen...

Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, lohnt sich also eine bAV extrem, wenn man eine Betriebsrente bis zum dann güligen Freibetrag bzw. auch leicht darüber erhält. Dann zahlt man nämlich nur dem im Alter niedrigeren Steuersatz sowie keine oder sehr geringe SV-Beiträge.

Das war früher anders: Am 1.1.2018 trat das BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in Kraft, das u.a. auch den oben erwähnten Freibetrag einführte. Davor gab es eine FreiGRENZE, d.h. wenn man einen Cent darüber lag, wurde der ganze Betrag sozialversicherungspflichtig.

Es gibt eine Reihe von Tipps und Berechnungen im Netz, die manchmal zu der Meinung kommen, eine bAV lohne sich kaum, da die Abgabenlast im Rentenbezug so hoch seien. Viele davon sind aufgrund der geänderten Gesetze nicht mehr aktuell. Bei einem großen Finanzportal lässt sich Folgendes lesen: "Eine Pensionskasse ähnelt der Direktzusage...". Für Leute, die es genauer wissen wollen: nein, tut sie nicht. Hier werden Begriffe durcheinander geworfen. Eine Direktzusage als der einzige unmittelbare Durchführungsweg sagt direkt eine Leistung zu (z.B. eine Rente), sie ist bilanzwirksam, da Rückstellungen gebildet werden müssen etc. Diese wird NICHT vom BetrAVG erfasst und gewährt daher darüber KEINEN Rechtsanspruch auf die Leistungen. Anders als die Pensionskasse, die mit der Direktversicherung und dem Pensionsfonds als Durchführungsweg im BetrAVG genannt ist. Daher: bitte Augen auf bei Finanzseiten, und mögen sie noch so verbreitet sein - irgendwas wollen sie dir meist doch verkaufen, egal wie "verbraucherorientiert" sie daherkommen. Und gerade dort erwartet man eigentlich fundiertes Fachwissen.

Da eine sehr genaue Berechnung leider nicht so einfach mal mit Excel o.ä. durchgeführt werden kann, da sie leider hochkomplex ist (nicht nur sämtliche steuerlichen Auswirkungen wie z.B. Veränderungen an der Höhe der Vorsorgeaufwendungen oder auch die reduzierten Abgaben auf die etwas niedrigere gesetzliche Rente etc. müssen beachtet werden), halten wir uns an Berechnungen des Finanzprofis und Steuerberaters Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Er berät unter anderem auch die Bundesregierung und hat dazu auch Riester/bAV gegenüber einer privaten Rentenversicherung bereits verglichen und kommt auf einen Renditevorteil der bAV gegenüber der privaten RV von 65-90% (je nach Konstellation der betrachteten Person/Familie)! Andere seriöse Quellen gehen von ca. 30% höheren Renten bei der bAV gegenüber der privaten Vorsorge (aus dem Netto) aus.
[Diese beiden Zahlen müssen sich nicht gegenseitig ausschließen, da es einen Unterschied macht, ob man 1% und 2% (+100%) vergleicht oder 4% mit 5% (+25%).]

Was man aber machen kann, ist eine angenäherte Rechnung. Wir rechnen dir so gerne deine persönlichen Zahlen vor. Im "Normalfall" liegst auch du in dem o.g. Bereich von ca. 30%.

Als Allheilmittel werden oft von den Versicherungs-Kritikern ETF-Fonds angepriesen. Das ist nicht für jeden und alle Lebenssituationen das Nonplusultra. Aber auch hier ist nicht nur die fehlende Sicherheit ein Gegenargument (das aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfällt, wenn der Anlage-/Sparhorizont mind. ca. 15 Jahre beträgt). Auch die Kapitalertragssteuer auf Aktiengeschäfte ist keine Konstante. Man wird in der Zukunft davon vielleicht eine Erhöhung auf 30% oder sogar 40% sehen. Auch muss man beim Thema ETF gut aufpassen (Stichworte dazu: physische und synthetische ETFs, Emittenten-Risiko, welcher Index wird überhaupt abgebildet?, Fondsvolumen, Kosten, was passiert mit den Erträgen?...)

Daher: lass' dir alles durch den Kopf gehen und lass' dich beraten - dann kommst du sicherlich relativ schnell zu einem für dich maßgeschneiderten Altersvorsorgekonzept.

Nur zur Erinnerung: auch bei der gesetzlichen Rente werden Abgaben fällig:

  1. Krankenversicherung: die Höhe der Beiträge bestimmt sich nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz, zur Zeit 14,6%, wobei der Rentenempfänger die Hälfte, also 7,3% zu tragen hat.

  2. Pflegeversicherung: die Höhe der Beiträge bestimmt sich ebenfalls nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz, 3,05 Prozent (für Kinderlose 3,3 Prozent).

  3. Steuern: Anstelle des früheren Ertragsanteils wird seit 2005 ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wenn deine Rente 2023 beginnt, sind 83 Prozent steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2040 kommt dann immer 1% pro Jahr hinzu. 2040 muss man dann die gesamte Rente versteuern.


Bitte überprüfe, ob deine Rentenlücke nicht doch größer ist als angenommen.
Es lauern überall Abzüge!


Und, für den diese Sicherheit vielleicht auch noch wichtig ist (z.B. Geringverdiener): es gibt Freibeträge bezüglich der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung (Hartz IV). 100,- Euro sind komplett frei, über 100 Euro hinausgehende Betriebsrenten bleiben gemäß der Neuregelung zu 30 % anrechnungsfrei - bis zur Regelbedarfsstufe 1, maximal jedoch sind 50% der Regelbedarfsstufe 1 anrechnungsfrei (2022: 224,50 EUR).

Und du hast nicht das Risiko, maximal 90 Jahre alt werden zu dürfen (s. unser Rechenbeispiel ganz oben), denn bei einer bAV ist eine lebenslange Rente garantiert!

Warum haben dann 46% (2020) der Arbeitnehmer keine bAV (und müssen deshalb im Rentenalter erhebliche Abstriche zu ihrem bisherigen Lebensstandard in Kauf nehmen)??

Der Grund ist meist, so haben es Umfragen ergeben, ein mangelndes Interesse der ArbeitGEBER! Das kann/darf es seit dem 1.1.2019 jedoch nicht mehr geben:

die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet

a) eine bAV anzubieten

b) darüber umfassend aufzuklären und zu informieren und

c) einen Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgeldes zu geben, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.


Also sprich deinen Arbeitgeber an! Und wenn der noch kein Konzept oder eine Versorgungsordnung (VO) hat, soll er sich schnell an uns wenden. Ab dem 1.8.22 wird durch eine Änderung des Nachweisgesetzes eine VO Pflicht für alle Arbeitgeber.

HSbossEmpl

Je kleiner dabei die Unternehmen sind, desto schlechter ist es um die Versorgung mit einer bAV bestellt: nur 29% aller Mitarbeiter in Unternehmen bis 9 Mitarbeiter haben eine bAV - 71% haben keine. Und verschenken bares Geld, meist auch noch, ohne es zu merken. Auch den Arbeitgebern entgehen eine Menge von Vorteilen wie schon vorher beschrieben. Natürlich muss diese Art der Absicherung in dein Lebenskonzept passen - keine Frage. Aber du sollst hier nur mitnehmen, dass die bAV eine für dich sehr lukrative Möglichkeit sein kann.

https://www.youtube.com/watch?v=___6Nzdzl64
Hier kannst du dir alles nochmal per Video anschauen!



Für dich als Arbeitnehmer:

  • Du möchtest dir eine vom Arbeitgeber und vom Staat subventionierte Rente aufbauen?

  • Dabei sind ca. 50% an "Subventionen" für dich ein entscheidendes Argument? (Achtung, rhetorische Frage ;) )

  • Du möchtest eine sichere Rente, auch wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden müsste?

  • Du willst aber dabei nicht nur irgendeine bAV, sondern ein herausragendes Produkt was Sicherheit und Rendite angeht?



Du hast deinen Beruf/deine Berufung, wir haben unsere. Nutze das!

Übrigens: bei uns findest du zertifizierte bAV-Experten. Zertifikat


Bitte wähle ein Thema auf der linken Menüleiste...


Unterstützung

Wir lassen dich nach dem Abschluss des Vertrages nicht allein. Wenn du Hilfe brauchst, sei es um ein Schadenformular auszufüllen, oder auch nur eine andere Frage haben - wir helfen dir gerne.

Umstellungen

Viele haben noch veraltete Versicherungen - die entweder zu teuer sind und/oder ungenügende Leistungen bieten. Frag uns und stelle auf einen besseren Tarif um. Und wenn es dann auch noch Geld spart... Es kostet dich nur sehr wenig Zeit, spart dir im Anschluss viel und gibt dir wieder Sicherheit.

Beratung

In vielen Fällen hilft ein guter Ratschlag weiter. Nutze unser Fachwissen in allen Versicherungsfragen!

Termin/Info unter 06195-97 50 37