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Neuigkeiten in der bAV (betriebliche Altersversorgung) zum 01.08.2022

Durch Änderungen am §2 Nachweisgesetz sind Arbeitgeber nunmehr quasi verpflichtet, ihre bAV u.a. in einer Versorgungsordnung zu dokumentieren. Jeder Arbeitnehmer hat dabei ein umfassendes Auskunftsrecht nach §4a BetrAVG, das der Arbeitgeber in relativ kurzen Fristen auch erfüllen muss. Arbeitger sollten daher schnellstmöglich eine Versorgungsordnung erstellen (lassen) und die Beratung zur bAV entsprechend auslagern. Es ist kompliziert genug. Wir helfen gerne, die Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren.



Es gibt auch gute Nachrichten in den aktuellen Corona- und Kriegszeiten!

Nutze die Zeit, um auch mal einen oder zwei Blicke auf die vielleicht ungeliebten Versicherungen zu werfen.

Wenn du dies nicht selber tun möchtest, dann fotografiere z.B. die Police und die Prämienrechnung und schicke uns diese zu. Wir überprüfen diese dann und machen dir in den meisten Fällen ein besseres Angebot!
Besser heißt für uns, dass die Police leistungsstärker und/oder günstiger wird.



Einfacher wird es nicht mehr - nutze das, denn du hast deinen Beruf, wir haben unseren.


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Unterstützung

Wir lassen dich nach dem Abschluss des Vertrages nicht allein. Wenn du Hilfe brauchst, sei es um ein Schadenformular auszufüllen, oder auch nur eine andere Frage haben - wir helfen dir gerne.

Umstellungen

Viele haben noch veraltete Versicherungen - die entweder zu teuer sind und/oder ungenügende Leistungen bieten. Frag uns und stelle auf einen besseren Tarif um. Und wenn es dann auch noch Geld spart... Es kostet dich nur sehr wenig Zeit, spart dir im Anschluss viel und gibt dir wieder Sicherheit.

Beratung

In vielen Fällen hilft ein guter Ratschlag weiter. Nutze unser Fachwissen in allen Versicherungsfragen!

Termin/Info unter 06195-97 50 37