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Aktuelles

Die Pflicht der Haftung !

Privathaftpflichtversicherung (PHV):

Die Versicherung, die jeder braucht. Punkt.

PHV ist Existenzsicherung

Der Paragraph 823 BGB spricht hier eine deutliche Sprache:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Du haftest daher in unbegrenzter Höhe! Achte daher auch auf deine Deckungssumme: mittlerweile sollten 10 Mio. Euro das Minimum sein, 15 Mio Euro sind optimal - mehr braucht man nicht zu bezahlen (der Brand im Krefelder Zoo Sylvester 2019/2020 wird auf über 10 Mio. geschätzt...)

Aber nicht jede Haftpflichtversicherung "von der Stange" sichert gerade dich mit deinen besonderen Interessen und Risiken am besten ab. Genau wie in der Unfallversicherung brauchen z.B jüngere Mitmenschen, eventuell mit Kindern, eine andere Police als alleinstehende Rentner/Pensionäre!

Ist eine Forderungsausfalldeckung eingeschlossen und wenn ja, mit welchem Selbstbehalt? Ist der Rechtsschutz dafür auch versichert?
(Beispiel: Jemand ohne Haftpflichtversicherung, aber auch ohne Geld, fügt Ihnen einen Schaden zu. Von dem Schadenverursacher ist nun aber kein Schadenersatz zu holen. Dann springt die Forderungsausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung ein und ersetzt den Schaden so, als ob sie diesen zu verantworten hätte.)

Sind geliehene oder gemietete Dinge abgesichert ?

Sind Schäden bei Gefälligkeitshandlungen eingeschlosssen?
(Typisches Beispiel für eine Gefälligkeitshandlung ist die Hilfe beim Umzug. Wenn dort etwas passiert, kommt die Versicherung dafür auf - wenn es eingeschlossen ist.)

Hast du Kinder? Wie alt sind diese?
Gesetzlich ist man nur in der Haftung gemäß § 823 BGB ff. Dies gilt für volljährige und mündige Personen. sowie für Kinder/Jugendliche ab 7 Jahren. Kinder unter 7 Jahren werden als deliktunfähig bezeichnet, d.h. sie sind für Schäden, die sie verursachen, vor dem Gesetz nicht schuldfähig und daher nicht zur Verantwortung zu ziehen. Daher würde auch eine Privathaftpflichtversicherung einen Schaden (Eigentum/Gesundheit) von einem Fünfjährigen nicht bezahlen. Der Geschädigte hätte auch keinen Anspruch gegen Sie als Erziehungsberechtigte/r, es sei denn, Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt und daher konnte der Schaden entstehen.
Als Eltern fühlt man sich natürlich moralisch in der Pflicht, den Schaden zu begleichen. Dies müsste man aber dann aus eigener Tasche bezahlen - oder man hat einen entsprechenden Einschluss für diesen Fall in seiner Privathaftpflichtversicherung!

Was ist mit Kindern zwischen 7 und 18 Jahren?
Hier kommt es auf den Einzelfall an: Kinder haften selber nach deutschem Recht abgestuft nach ihrem Alter und ihrer so genannten Einsichtsfähigkeit. Das Kind/der Jugendliche kann dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn es/er/sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die "zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hatte (geistige Reife). Das haben im Ernstfall die Gerichte zu überprüfen und zu entscheiden.

Übrigens: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur den Haftpflichtschaden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen dich ab (passiver Rechtsschutz).

Bestimmte Policen schließen eine Drohne mit ein.
(manche bis 200g, manche bis 5 kg - was für eine hast du oder dein Kind?)

Hast du ein eigenes Surfbrett oder willst du eines leihen ? Auch das ist bei der richtigen Police miteingeschlossen (ist weitaus günstiger, da quasi kostenlos in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, als auf die Angebote der Vermietstation zurück greifen zu müssen.)

Hast du einen Öltank ? Auch hier solltest du genau hinschauen - Umweltschäden können sehr teuer werden.

Übst du eine ehrenamtliche Tätigkeit aus? Wohnt ein Elternteil im gleichen Haushalt? Hast du ein Boot?
... es gibt noch viele Punkte, die vielleicht gerade für dich wichtig sind!

Lass dich daher unbedingt beraten.

Die Kosten für diese notwendige Absicherung belaufen sich auf ca. 26,- EUR (Single, Senior, ziemlich umfangreiche Leistungen) bis 86,- EUR (Familie mit Kindern, maximale Leistungen) im Jahr - die PHV gehört damit zu den günstigsten Versicherungen. Hieran zu sparen heißt für uns fahrlässig zu handeln.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Für jeden Haus- oder Wohnungsbesitzer und jeden Vermieter unbedingt zu empfehlen. Oft ist diese in der Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen. Dies gilt dann meistens für die selbstgenutze Wohnung oder das selbstgenutzte Haus.

Was aber, wenn du zwei oder drei Wohnungen in deinem Mehrfamilienhaus haben? Auch hier gibt es Lösungen, die eine separate Haus- und Grundbesitzerpolice unnötig machen - diese Kosten kannst du dir sparen.

Die Kosten für diese Absicherung (ohne PHV) fangen bei ca. 33,- EUR für eine vermietete Wohnung an. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 3 vermieteten Wohneinheiten ist man mit ca. 50,- EUR /Jahr dabei.


Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Für jeden Hunde- und/oder Pferde-Halter ebenfalls ein Muss. Ebenso für alle gewerblich gehaltenen Tiere (z.B. Rinder, Schafe, aber auch eine Katze, die Mäuse von einem Getreidesilo fernhalten soll).

Die häufigsten Schadenfälle in der Hundehaftpflicht sind:
Verletzungen anderer Tiere (meist Artgenossen), Kleinschäden, Verletzung von Menschen (teuer), Schäden in der Wohnung oder im Verkehr. Diese Punkte machen ca. 97% aller Schadenfälle aus.

Katzen, Hamster und andere Kleintiere muss man nicht extra absichern. In modernen Policen sollte die Haftpflicht für Kleintiere enthalten sein.
(Eine Krankenversicherung für Kleintiere gibt es bei speziellen Anbietern jedoch durchaus.)

Die Kosten für diese Absicherung liegen bei Hunden je nach Rasse zwischen 60 und 80,- EUR/Jahr, bei Pferden um die 100,- EUR/Jahr. Bei mehreren Tieren wird es günstiger.


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